Fakten / Informationen

Der niedersächsische Landtag

Die Wahlen zum niedersächsischen Landtag

Alle fünf Jahre werden die mindestens 135 Abgeordneten des Landtages neu gewählt. Niedersachsen ist in 87 Wahlkreise aufgeteilt. Mit der Erststimme wird ein Kandidat des Wahlkreises gewählt, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei. Über die Landeslisten werden die übrigen 48 Mandate vergeben.

Aufgaben und Rechte des Landtages

Der Landtag hat zahlreiche Aufgaben: Er verabschiedet Gesetze, wählt den Präsidenten und das Präsidium des Landtages, den Ministerpräsidenten, die Mitglieder des Staatsgerichtshofes, den Präsidenten und Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs und den Landesbeauftragten für Datenschutz. Er bildet Ausschüsse, beschließt den jährlichen Landeshaushalt und kontrolliert die Landesregierung.

Landtagsausschüsse

Der Niedersächsische Landtag verfügt derzeit über 11 ständige Ausschüsse.
Sie bereiten die Beratungen des Plenums inhaltlich vor und sprechen Empfehlungen aus. Die Ausschüsse bestehen aus fünf bis 17 Mitgliedern, die als Spezialisten für ihr jeweiliges Sachgebiet gelten. Die Zusammensetzung der Ausschüsse spiegelt die Mehrheitsverhältnisse des Landtages wider.

Zu den ständigen Ausschüssen gehören:

  • Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mit dem Unterausschuss Justizvollzug und Straffälligenhilfe
  • Ausschuss für Inneres und Sport
  • Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit dem Unterausschuss Prüfung der Haushaltsrechnungen
  • Kultusausschuss
  • Ausschuss für Wissenschaft und Kultur
  • Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit dem Unterausschuss Häfen und Schifffahrt
  • Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
  • Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration
  • Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
  • Ausschuss für Bundes- und Europa-Angelegenheiten und Medien
  • Petitionsausschuss

Die Ausschüsse befassen sich mit den Beratungsgegenständen, die ihnen vom Plenum überwiesen werden. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die vom Plenum überwiesenen Vorlagen, Entwürfe oder Anträge zu beraten und offene Detailfragen zu klären. Um die notwendigen Informationen einzuholen oder um komplizierte Sachverhalte aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten, veranstalten die Ausschüsse auch öffentliche Anhörungen. In diesen Hearings befragen die Ausschussmitglieder Sachverständige, Interessenvertreter oder andere Auskunftspersonen nach ihrem Wissen oder ihrer Meinung. Außerdem können sie sich bei Recherchen und vor allem in konkreten Rechtsfragen vom parteipolitisch neutralen Gesetzgebungs- und Beratungsdienst der Landtagsverwaltung unterstützen lassen.

Eingaben aus der Bevölkerung / Petitionsrecht

Eingaben aus der Bevölkerung schaffen eine lebendige und direkte Verbindung zwischen Volk und Parlament. Das Petitionsrecht ist ein äußerst wichtiges Kontrollinstrument. Das Parlament ist zur Behandlung aller ihm zugehenden und in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Eingaben verpflichtet. In einer Wahlperiode erhält der Niedersächsische Landtag etwa 7.000 Eingaben.
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses, mit der die Eingabe abgeschlossen werden soll, wird vom Landtag in der öffentlichen Plenarsitzung beraten und entschieden. Der gefasste Beschluss wird der Einsenderin oder dem Einsender anschließend durch ein Schreiben des Landtagspräsidenten oder einer Vizepräsidentin/einem Vizepräsidenten mitgeteilt.

Quelle: Wikipedia